PKV Freiberufler

Die Private Krankenversicherung PKV für Freiberufler

Genau wie für die Selbständigen, gilt auch für Freiberufler die freie Wahl der Krankenkasse, also auch die Private Krankenversicherung für Freiberufler unabhängig von irgendwelchen Einkommensgrenzen. Jedoch gilt auch für Freiberufler der Hinweis auf einen voherigen Vergleich der PKV. Sie sollten zuerst die PKV Vergleichen und eventuell überlegen, ob nicht auch die Online PKV für Sie in Frage kommt. Nähere und ausführlichere Informationen zur PKV Private Krankenversicherung sollten ebenfalls vorher eingeholt werden. Nachdem Sie einen PKV Versicherungsvergleich durchgeführt und einen Überblick über sämtliche PKV Tarife erhalten haben, sollte Ihnen die Entscheidung für eine Gesellschaft und einen Tarif nicht mehr schwer fallen.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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Vielleicht suchen Sie keine Private Krankenversicherung, sondern lediglich andere Versicherungen? Oder Sie suchen nach Informationen und Vergleichen für weitere Versicherungen? Dann empfehlen wir Ihnen diesen Online Versicherungsvergleich mit umfassenden Infos und vielem Wissenswerten. Freiberufler haben, ähnlich wie gewerblich tätige Selbstständige, freie Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Während Angestellte erst beim Überschreiten eines bestimmten Jahresbruttoverdienstes in die private Krankenversicherung wechseln können, besteht bei Freiberuflern diese Einschränkung nicht. Zum Vergleich Private Krankenversicherung Freiberufler

Als freiberufliche Tätigkeiten gelten die verschiedensten künstlerischen und schriftstellerischen, aber auch wissenschaftlichen oder unterrichtenden Tätigkeiten. Auch selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte sind Freiberufler.

Die privaten Krankenversicherungen bieten für ihre Mitglieder eine Reihe von Vorteilen. Im Falle einer längeren Erkrankung gibt es meist ein Krankentagegeld, welches vor allem für Freiberufler wichtig ist, um Verdienstausfälle infolge von Krankheit kompensieren zu können.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten außerdem Sondertarife für Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker an. Weitere Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind zum Beispiel die volle Übernahme der Kosten für Zahnarztbehandlungen und für Heilpraktikerbehandlungen. Für privat Krankenversicherte enfallen meist die Zuzahlungen für Medikamente sowie verordnete Heil- und Hilfsmittel. Nicht zuletzt musserwähnt werden, dass dieser Personenkreis auch nicht die pro Quartal einmal zu entrichtende Praxisgebühr von 10 € zahlen muss.

Freiberufler können mit Beginn ihrer Tätigkeit sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Dies ist grundsätzlich bis zum 58. Lebensjahr möglich. Der monatlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Diese sind vor allem das Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand. Je jünger der Versicherte beim Eintritt in die private Krankenversicherung ist, umso niedriger ist der Beitrag. Außerdem hat jeder, der kerngesund ist, einen großen Vorteil. Hier entfallen so genannte Risikoprämien, welche von denjenigen Versicherten zu zahlen sind, welche bereits Vorerkrankungen haben.

Ein Wechsel zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherungen ist immer möglich, dieser sollte jedoch sehr genau überlegt werden. Auch hier spielt dann beim Eintritt in die neue Krankenversicherung das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand eine Rolle. Seit 2010 ist ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche auch bei Arbeitslosigkeit nicht mehr gestattet. Allerdings werden die Kosten einer PKV auch bei Hartz-IV Bezug vollständig übernommen. Hier herrscht noch ein wenig Konfusion. Die vollständige Kostenübernahme durch die Job-Center wurde in einem Eilbeschluss festgelegt.

Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für Freiberufler ist mehr möglich, bei finanziellen Problemen ist die PKV verpflichtet, dem Versicherten einen so genannten Basistarif anzubieten.