PKV und Hartz-IV
Private Krankenversicherung bei Hartz-IV Bezug
Bezieher von Harzt-IV können auf eine vollständige Kostenübernahme ihrer Krankenversicherungsbeiträge durch die jeweiligen Job-Center bestehen. Dies wurde in einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen festgelegt. Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung konnten im Jahr 2009 bei Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dieser Weg bleibt ihnen nunmehr versperrt und sie müssen in der PKV krankenversichert bleiben. Da jedoch nur ein Teil der PKV Beiträge erstattet wurde, ergab sich ein Differenzbetrag, der vom Versicherten selbst zu entrichten war. Eine nicht zumutbare Mehrbelastung, die aus dem Regelsatz alleine nicht zu bestreiten ist, findet das Sozialgericht. So sollten anfangs die Beiträge nur in Höhe der vergleichbaren gesetzlichen Leistungen übernommen werden. PKV Leistungen über den Leistungskatalog der GKV sollten die Versicherten selbst entrichten. Siehe hierzu auch eine Info über PKV und Hartz-4.